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Protokoll, Abstracts, Rezensionen

Themenübersicht

 

P1 Inhalt eines Protokolls

P2 Beispiel: Proseminarprotokoll (Neuere GS, Uni Bern)

P3 Beispiel: Seminarprotokoll (Neueste Schweizer GS, Uni Bern)

P4 Links: Beispiele für Protokolle aus Bildungssoziologie und Pädagogik (Uni Bielefeld)

P5 Abstract

P6 Eidesstattliche Erklärung

P7 Rezension

P8 Materialblatt: Beurteilungsbogen für eine Rezension

 

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P1 Inhalt eines Protokolls
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Das Protokoll enthält

 

 

Je nach Sitzung beinhalten diese Ergebnisse:

 

 

Mindestanforderungen an ein Protokoll gemäss: Burschel, Peter/ Schwendemann, Heinrich/ Steiner, Kirsten/ Wirbelauer, Eckhard: Geschichte: Ein Tutorium, Freiburg im Breisgau, 1997, S.15.

 

Verschiedene Protokoll-Arten:

 

- das Gesprächsprotokoll: Stenographische Wiedergabe der Äusserungen, mit Name

- das Verlaufsprotokoll: Verlauf der Diskussion, mit allen Argumenten, Einwänden etc, wird sinngemäss und mit Namen wiedergegeben

- das Ergebnisprotokoll: die wichtigsten Gedanken bzw. Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Sitzung werden festgehalten

 

Für (Pro)Seminare macht man normalerweise eine Mischform zwischen Verlaufs- und Ergebnisprotokoll: Die wichtigsten Ergebnisse und Gedanken aufführen, ohne alle Wiederholungen, ohne alle Nebenwege oder Beispiele aus der Diskussion aufzuführen. Hilfreich ist, von einem Hauptproblem/Thema auszugehen.

 

Tipps für den Protokollanten/in:

® während der Sitzung bei Unklarheiten nachfragen

® während der Sitzung gemachte (wichtige) Literaturhinweise überprüfen und vollstängig wiedergeben

® Falls etwas unklar blieb, dies explizit im Protokoll erwähnen

 

Weitere Literatur:

® Rückriem, Georg ,u.a: Die Technik wissenschaftlichen Arbeitens. Eine praktische Anleitung, 7. aktual. Auflage, Paderborn, u.a., 1992, S.75.

® Seidenspinner, Gundolf: Wissenschaftliches Arbeiten, 9.Aufl., München, 1994.

 

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P2 Beispiel: Proseminarprotokoll (Neuere GS, Uni Bern)
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Zum Proseminar in Neuerer Geschichte SS 2000: "Hexen in Deutschland und der Schweiz"

http://homer.span.ch/~spaw3717/tutorium/beispiele.htm#T11

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P3 Beispiel: Seminarprotokoll (Neueste Schweizer GS, Uni Bern)
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Seminar "Braucht Europa noch Bauern?" Universität Bern, Hist. Institut

Prof. Dr. Christian Pfister SS 2000

Protokoll der Seminarsitzung vom 26.5.2000: Die Agrarpolitik Europas Protokollantin: A. Straumann

 

 Protokoll der Seminarsitzung vom 26.5.2000 zum Thema

Die Agrarpolitik Europas und der Modernisierungsschub 1960-1980

Unterteilt in die Referate "Die Genese der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)", "Modernisierung" und "Von Zuschüssen und Überschüssen: Die Politik der Agrarmarktregulierung".

 

Traktanden

  1. Lektüre für nächste Sitzung
  2. Die Genese der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), Referent: Matthias Fässler

  3. Modernisierung der Landwirtschaft Europas, Referentin: Astrid Steiner

  4. Von Zuschüssen und Überschüssen: Die Politik der Agrarmarktregulierung, Referent: Beat Büchler

  5. Diskussion

  

Zu: 1 Lektüre für nächste Sitzung: a) Bieri, H./ Moser, P./ Stepacher, R.: Die Landwirtschaft als Chance einer zukunftsfähigen Schweiz, SVIL-Schrift Nr.135, Zürich 1999, S.66-102. b) Lester Browns Prognose.

2 Die Genese der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), Referent: Matthias Fässler

2.1. Protektionismus in Europa nach dem 2. Weltkrieg

Spätestens seit 1933 war der Protektionismus in mehr oder weniger ausgeprägter Form ein europäisches Phänomen. In der Weltwirtschaftskrise waren - nebst den bereits im 1. Weltkrieg gefallenen Weizenpreisen - auch die Preise für Tier- und Milchprodukte gefallen. Die europ. Staaten hatten mit je verstärkter Protektion ihrer LW reagiert. Die Erfahrung des 2. WK führte diesen Trend fort und machte aus der Nahrungsmittelproduktion eine nationale Angelegenheit: Schutz der eigenen LW unter dem Schlagwort "Selbstversorgung". Dies bedeutete weniger Importe. Bis anhin war ein Grossteil der Importe, insb. Getreide, aus den USA gekommen.

2.2. Die Landwirtschaft in D, GB, DK, NL, Bel, Lux, F

Allgemein Staaten: Schutz der eigenen LW indem die Preise über dem Weltmarktpreis fixiert wurden und Agrar-Importe kontingentiert wurden. Einzelne Länder: (West)Deutschland hatte mit dem Osten seine Getreidekammern verloren; die nun stark nötigen Importprodukte wollte man nicht aus der Dollarzone beziehen, sondern aus jenen Ländern, die D‘s Industrie-Produkte abkauften. Grossbritannien war europaweit der grösste Importeur von Agrarprodukten und hatte deshalb Interesse daran, auf dem Weltmark billig einkaufen zu können. Dänemark und die Niederlanden gehörten zu den wenigen Netto-Exporteuren und waren mit ihren niedrigen Preisen international konkurrenzfähig. Belgien und Luxemburg hatten leicht protektionistische Systeme, Italien musste die Nord-/ Südunterschiede finanziell ausgleichen. Frankreich war protektionistisch eingestellt, hatte zugleich ein noch nicht ausgeschöpftes Getreideexport-Potential und hielt Ausschau nach ausl. Absatzmärkten.

 

2.3. Der "Pool Vert"

Der Anstoss zum Abbau von Handelschranken in Europa kam aus Exportländern wie F und NL.

Der "pool vert", von F 1951 lanciert, sollte ein limitierter europ. LW-Markt zwischen den sechs Ländern der Montanunion werden (F, I, NL, Bel, Lux, D). D zierte sich etwas, wollte seine aussereurop. Handelspartner nicht verlieren, zog auch OEEC-Lösung vor; unter Druck der USA war D aber dann zum Einlenken bereit. Trotzdem kam der "pool vert" nicht zustande, vermutlich ist die Idee an den divergierenden Interessen der versch. Staaten gescheitert.

 2.4. Die Europäsiche Wirtschaftsgemeinschaft EWG

1955 kam aus den Benelux-Ländern eine neue Initative zur Schaffung eines gemeinsamen Marktes der sechs Länder. Diesmal sollte die LW nicht isoliert betrachtet werden, sondern andere Wirtschaftszeige einschliessen. Resulat: 1957 der EWG-Vertrag, ein im Gegensatz zur OEEC auch politische Integration anstrebender Vertrag, der für die nächsten Jahre die grössere gesamteurop. Konstuktion (OEEC) behinderte. Der EWG-Vertag enthielt von Beginn weg Zielkonflikte.

Nach Meinung des Referenten entstand der Wunsch nach einer gemeinsamen europ. Agrarpolitik aus dem Gefühl einer "Schicksalgemeinschaft" seit dem WK. Letztlich wurde der nationale Protektionismus einfach auf eine supranationale Ebene gehoben.

 2.5. Die Ziele der GAP

Die Ziele resp. Zielkonflikte werden im EWG-Vertrag sichtbar. Von 248 Artikeln befassen sich 10 mit LW. Art. 38: Ziel: Schaffung eines GA-Marktes. Art. 39: Einzelne Ziele: a) Steigerung der landw. Produktivität durch techn. Fortschritt, b) angemessene Lebenshaltung der landw. Bevölkerung gewährleisten, c) Märkte stabilieren, d) Versorgung sicherstellen, und zugleich e) Verbraucherpreise "angemessen" halten. Es konkurrenzieren die Ziele Effizienz der LW versus Sicherheit sowie Einkommen der landw. Bevölkerung versus "angemessene" Verbraucherpreise.

 

2.6. Strukturpolitik und Marktordnungspolitik

Mittel EWG: Gemeinsame Agrarpreise und Marktordnungen zur Stüztung dieser gemeinsam ausgehandelten Preise. Die ersten gem. Preise wurden 1964 für Getreide festgesetzt – deutlich über dem Weltmarktpreis. Damit wurde die Weiche für Überschussproduktion gestellt.

 2.7. Der Agraraussenhandel

Ende 70er Jahre war die EG [seit 1967: EWG/ Europ. Atomgemeinschaft/ Europ. Kohle u. Stahlgemeinschaft] vom Agrarimporteur zum Netto-Exporteur geworden; weiterhin werden aber Futtermittel importiert. Mit Ausfuhrsubventionierung sollen die Produkte auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig gehalten werden.

 

3. Modernisierung der Landwirtschaft Europas, Referentin: Astrid Steiner

3.1. Mechanisierungsphase 1950-90: Gründe und Charakteristiken

Ein Zahlenbeispiel: Um 1800 waren in D mehr als 60% der Bevölkerung in der Landwirtschaft tätig. 1950 wares es noch 25%. 1990 noch 5%. Gleichzeitig war die Agar-Produktivität gestiegen: 1950 erst 27 Doppelzentner Weizen pro Hektare, 1975 schon 44 Doppelzentner. Welches sind die Gründe für diesen "Fortschritt" der LW? [Antworten siehe Paper].

Die Hauptphase der Mechanisierung der LW (z.B. Maschinen statt Pferde/ grössere, für Mechanisierung besser geeignete Betriebe) fand von 1950-90 statt und war eine eigentliche "agrartechnische Revolution", wie sie zuvor schon in den USA stattgefunden hatte. Der Prozess wird auch als "Industrialisierung der Agrarwirtschaft" bezeichnet. Dessen charakteristische Entwicklungen sind 1) agrartechnologische Innovationen (chem. Mittel, Mineraldünger, Traktoren, neuerdings Gentech-Erkenntnisse), 2) der Bedeutungsverlust trad. Faktoren wie Boden und Arbeitskraft gegenüber dem Faktor Kapital, welches für Maschinen, Dünger, Kraftfutter usw. aufgewendet werden muss, 3) die sektorale und regionale Knonzentration von Betrieben, d.h, das Verschwinden kleinerer Betriebe, das gleichzeitige Wachsen der verbleibenden Betriebe und die Enstehung "agrarischer Intensivgebiete" in günstigen Lagen. Dieser Wandel hatte sozialökonomische Folgen (existentielle Gefährdung kleinerer Betriebe) und ökologische Folgen.

Die Referentin meinte dann, dass solche "Agrarfabriken" krisen- und konjunkturanfälliger als traditionelle Betriebe seien.

Sie wies dann noch auf die grossen Unterschiede punkto Erwerbstätige und Betriebsfäche zwischen den Betrieben verschiedener Länder in Europa hin. Z.B. Portugal hatte 1986 noch 22% der Erwerbstätigen in der LW während es in GB unter 5% sind; ein Betrieb in Portugal ist durchschnittlich 4 ha gross, einer in England 65 ha.

 

3.2. Die Ziele der EG-Agrarpolitik

Der Anstieg der Produktivität führte zu gewaltiger Überproduktion in der EG, welche heute das Hauptproblem der Agrarwirtschaft sei. Wie kam es zu dieser Entwicklung? Welche Ziele verfolgte die EG-Agrarpolitik?

Referentin nimmt zuerst wie ihr Vor-Referent Bezug auf Art. 39 des EWG-Vertrags.

Hauptziel der europ. Agrarpolitik in der ersten Phase war eine Vereinheitlichung der Preise sowie die Eigenversorgung der Gemeinschaft. Neben der Preis- und Marktpolitik [siehe 1.und 3. Referat] wurde auch - etwas später als erstere - eine Agrarstukturpolitik entworfen.

 

3.3. Agrarstrukturpolitik

Die Agrarstrukturpolitik hatte zum Ziel, die Effizienz der Betriebe zu steigern und Betriebsgrösse und Produktionsmethoden supranational anzugleichen. Hauptmittel zur Umsetzung war die Abteilung "Ausrichtung" des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL). Sie förderte Massnahmen wie Betriebsmodernisierung, Ausbildungsprogramme, Förderung des Mittelmeerraums, Elektrifizierung, Lagereinrichtugen u.a. 1968 wurde neu beschlossen, dass wirtschaftlich nicht existenzfähige Betriebe zum Aufgeben veranlasst werden sollten, was aber nicht durchgezogen werden konnte. Wirklich angefangen habe die gemeinsame Strukturpolitik erst 1972 mit dem "Einzelbetriebliche(n) Förderungsprogramm". Gefördert wurden nurmehr jene Betriebe, die eine bestimmte Schwelle des Einkommens (=Förderschwelle) erreichen konnten. Die kleineren Betriebe gingen leer aus, mussten aufgeben.

1975 beschloss man dann jedoch, die schwachen Bergregionen zu fördern (Bergbauernprogramm) und ab 1978 begann

man, in Ländern mit auffallend rückständigen Landgebieten spezielle Regionalhilfen zu vergeben (z.B. Mittelmeerraum und Westirland). 1985 Gab man die Bedingung einer Förderschwelle ganz auf.

 

3.4. Fazit

In den letzten 40 Jahren habe die Agrarpoltik den "heillosen Versuch" unternommen, aus dem Bauernhof eine Agrarfabrik zu machen. Denoch könne noch heute von einer bäurerlich geprägten LW in Westeuropa gesprochen werden.

 

4. Von Zuschüssen und Überschüssen: Die Politik der Agrarmarktregulierung, Referent: Beat Büchle

4.1 Prinzipien der Gemeinsamen Agrarpolitik

4.2 Einheitlichkeit der Märkte, d.h. freier Verkehr für Agrarprodukte zwischen den Mitgliedstaaten (=supranationaler Binnenmarkt

4.3 Gemeinschaftspräferenz: Erzeugnisse aus den Mitgliedsländern werden bevorzugt behande

4.4 Gemeinsame finanzielle Absicherung

4.5 Ziele: Einkommenssicherung für LW, Stabilisierung der Märkte, Versorgung der Verbraucher

4.6 Das System der Marktordnungen

4.7 Die Marktkordnungen waren wichtigstes Mittel zur Umsetzung obiger Ziele [siehe 1. Referat]. Sie garantierten den Erzeugern feste Preise (Preise werden jährlich neu festgelegt). Die MO regeln den Aussenhandel der EG ("Schutz" vor Weltmarktpreisen) und sollen gleichzeitig den Export überschüssiger Ware ermöglichen. Die Getreide-Marktordnung von 1962 (eingeführt 1967) wurde zum Modell für spätere Marktordnungen: Die EG greift dann finanziell ein (aus den Mitteln der Abteilung "Garantie" des EAGFL), wenn das Angebot grösser ist als die Nachfrage und der Marktpreis unter den Erzeugerpreis sinkt

4.7 Der Europäische Ausrichtungs-und Garantiefond für die Landwirtschaft (EAGFL)

4.8 Grundsätzlich wird aus dem Fonds den Landwirten die Differenz erstattet, die zwischen Gemeinschaftsmarktpreisen und - meist niederen - Weltmarktpreisen ensteht. Das geschieht durch Exportsubvention. Daneben kommt die EG aber auch für Lagerhaltunskosten auf (z.B. für gekauften, weil überschüssigen Weizen in Silos) und Veredelungskosten (z.B: überschüssiger Wein – Umwandlung in Industriealkohol)

4.9 Überschüsse und Zuschüsse

4.10 Das EG-Agrarproblem Nummer 1 sind die Überschüsse. Mögliche Ursachen sind schon im Zielkonflikt EWR-Vertrag 1957/8 auffindbar. Die Kehrseite der angestebten Produktivitäts-Steigerung waren die stetig wachsenden Überschüsse - laut Referent eine "permanente Überschusskrise" - und die finanzielle Belastung der EG.

4.11 Finanz. Auswirkungen auf den Fonds: 1962: 29 Millionen Ausgaben-Einheiten - 1983 schon 14 Milliarden (!). Oder Bsp. Haushaltsbudget der EG insgesammt 1985: Von den gesamthaft 65 Mrd. flossen 70% in den Fonds

4.12 Lösungsansätze:

Lösungsansatz A: Senkung der Agrarpreise > Einkommensverluste für Landwirte > Auscheiden unrentabler Betriebe.

Probleme: Landwirte in Not, mehr Agrarfabriken, Kulturlandschaft in Gefahr

Lösungsansatz B: Administrative Beschränkung der Agrarproduktion (Milchquote, Flächenstillegung) > Einkommensausgleich für Landwirte > Erhalt von bäurlichen Familienbetrieben

Probleme: Hoher Finanzaufwand, Landwirte am Subventionstropf, Marktwirtschaft eingeschränkt

5. Diskussion

Prof. Ch. Pfister votiert für die Perspektive der Genese; bevor man sich um Lösungen bemühe, soll die/ der Historikerin/er versuchen die Fragen zu beantworen: Warum und Wie sind die Probleme entstanden?

 

Bis 1985 wurden die Subventionspolitik an die EG abgegeben und auf ihrer Gemeinschaftsebene geregelt, Kosten werden also von allen getragen (Gemeinsame finanz. Absicherung). Trotzdem: Auch auf nationaler Ebene waren die Kosten sehr hoch! Warum?

Antwort: Es wurden zusätzlich Kosten auf den Verbraucher abgewälzt.

 

Wichtige Festsellung: Mit der EWG wurde eigentlich das nationale Protektionsprinzip auf ein supranationales Niveau erhoben. Die EWG führt zu einer Art grossem Nationalstaat.

 

Frage: Warum ist die LW nach wie vor von so grosser Bedeutung? Obwohl nur noch rund 10% der erwerbstätigen Bevölkerung in der EG in der LW tätig sind?

These: Es handelt sich um eine Form der Sozialpolitik. Die Frage aber bleibt offen: Für wen - wenn es sich doch bloss um so "wenige" Leute handelt?

 

Weiter wird bemerkt, wie nahe doch die Römerverträge (inkl. EWG-Vertrag) bei der Politik der Sicherstellung der Versorgung der frühen 50er Jahre geblieben sind. Dies obwohl doch bereits in den 60er Jahren die Ernährung in Europa gesichert war.

 

Frage/Bemerkung aus Plenum: Die grossen Zusammenhänge innerhalb der Landwirtschaftspolitik wurden im Verlauf dieses Semesters noch nicht klar. Z.B: Kann versucht werden, die Zusammenhänge der letzten Sitzung (OEEC /GATT) mit den Themen der heutigen Sitzung aufzuzeigen?

[Frage ist n.M. der Protokollantin nicht beantwortet worden – im Gegenteil: Man verweist wie öfters in solchen Situationen darauf, dass die Frage nicht verstanden wurde.]

 

Nachkriegspolitik:

Nach dem Krieg war Europa nicht mehr in der Lage, sich selbst aufzubauen. Die USA unterstützen den Aufbau unter der Bedingung, dass die Zollschranken in Europa abgebaut werden, und zwar für die gesamte Wirtschaft (inkl. LW). Gemäss Prof. Pfister sollte zu Beginn nach Lösungsansatz A [siehe 3. Referat] vorgegangen werden.

 

Gemäss einem Votum aus dem Pletum bezüglich Deutschland: Der Preis der Freihandelspolitik, von dem Deutschland stark profitieren konnte, waren die hohen Agrarsubventionen, die es leiten musste.

 

Im Bezug auf die Finanzierung der Überschüsse taucht die Frage auf: Warum stellen die Bauern immer wieder "gegen die Arbeiterschaft", obwohl es diese doch seien, welche die Subventionen mittragen?

Diese Frage bleibt ebenfalls offen.

 

Zum Schluss weist Prof. Pfister darauf hin, dass wir uns in kommenden Sitzungen auch die Frage stellen soll, inwieweit die Entwicklung der Landwirtschaft (Überschüsse ect.) in den späten 50er/60er Jahren vorausgesehen wurde. Weiter müsse auch die Frage der Eigendynamik des Systems noch in Betracht gezogen werden.

 

Protokoll erstellt am 27.5.2000. Protokollantin: A. Straumann

 

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P4 Links: Beispiele für Protokolle aus Bildungssoziologie und Pädagogik (Uni Bielefeld)
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aus: http://srv1.ammma.uni-bielefeld.de/cewa/

Proseminarprotokoll: Übungen zur Bildungssoziologie

 

aus: http://srv1.ammma.uni-bielefeld.de/cewa/

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P5 Abstract
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Das Abstract hat die Aufgabe, in einigen wenigen Sätzen knapp und prägnant über den Inhalt der Arbeit zu informieren, damit der Leser/die Leserin die Arbeit in die Forschung einordnen kann. Das Abstract steht nach dem Inhaltsverzeichnis und vor dem Hauptteil der grösseren, wissenschaftlichen Arbeit. Es ist nicht mit der Schlußbemerkung und wertenden Zusammenfassung zu verwechseln! Beim Verfassen eines Abstracts ist auf folgende Punkte zu achten:

 

Das Abstract muß Informationen über den theoretischen Ansatz, die verwandten Methoden und die gewonnenen Ergebnisse geben.

Im Abstract sollen keine Details aufgeführt werden.

 

Die Informationen im Abstract dürfen nicht denen im Haupttext widersprechen.

 

Das Abstract soll keine Versprechungen machen, die nicht im Haupttext gehalten werden.

 

Das Abstract sollte möglichst in einer anderen Sprache geschrieben werden als der Haupttext (bei einer deutschen Arbeit also üblicherweise in Englisch).

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P6 Eidesstattliche Erklärung
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Die eidesstattliche Erklärung dient dem Ausschluß fremder Hilfe und bestätigt eine selbständige Bearbeitung der wissenschaftlichen Arbeit unter Berücksichtigung der vollständigen Angabe und Kenntlichmachung von Zitaten und sinngemäßen Textpassagen.

 

Beispiel:

 

"Hiermit erkläre ich an Eides Statt, daß ich die vorliegende Arbeit selbständig und ohne unerlaubte fremde Hilfe angefertigt, andere als die angegeben Quellen und Hilfsmittel nicht benutzt und die den benutzten Quellen und Hilfsmitteln wörtlich und inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht habe."

 

Ort, Datum, Unterschrift

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P7 Rezension
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P8 Materialblatt: Beurteilungsbogen für eine Rezension
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Verfasser der Rezension:

 

Rezension für die Zeitschrift:

 

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Titel:

 

Preis:

 

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Kontext

 

Rahmen der Forschung:

 

Ziel der Arbeit:

 

Quellen:

 

Raum:

 

Behandelte Bereiche (Kapitel)/Gliederung:

 

Seiten pro Bereich:

 

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Inhalt

 

Forschungsbericht:

 

Hauptteil:

 

Bereich 1:

 

Bereich 2:

 

Bereich 3:

 

Bereich 4:

 

Ergebnisse:

 

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Wertung

 

Positives:

 

Negatives:

 

Sprache, Darstellung:

 

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Zusatzinformationen

 

Register:

 

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Bilder/Graphiken und ihre Einpassung:

 

Bibliographie:

 

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Gesamturteil, Ausblick, Schlußwort:

 

 

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